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Friedhofsverwaltung

Die Friedhöfe in Pinnow, Sukow und Vorbeck sind Grundstücke der jeweiligen Ortskirchen und werden von der Kirchengemeinde verwaltet.

(Der Friedhof in Raben Steinfeld ist kommunal und wird auch kommunal verwaltet.)

 

Der Kirchengemeinderat hat dazu im August 2013 eine Friedhofsordnung und eine Gebührensatzung beschlossen.

 

Kirchliche und nichtkirchliche Bestattungen sind grundsätzlich im Pfarramt anzumelden. In Absprache mit dem Vorsitzenden des Friedhofsausschusses, Herrn Priesemann, oder mit dem Gemeindebüro wird die Grabstelle ausgesucht und angewiesen.

 

Auch nichtkirchliche Trauerfeiern dürfen in den Kirchen stattfinden, sofern sich der Verstorbene zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat. Der Pastor begrüßt bei diesen Trauerfeiern die Gemeinde als Gastgeber. Bei nichtkirchlichen Trauerfeiern schweigen die Glocken; die Altarkerzen werden nicht entzündet. Für die Nutzung der Kirche wird eine Gebühr erhoben (im Sommer 75 Euro, im Winter 150 Euro).

 

Einmal im Jahr wird auf allen Friedhöfen eine Standfestigkeitsprüfung durchgeführt.

 

Die Zentrale Friedhofsverwaltung in Güstrow versendet an alle Nutzungsberechtigten der Grabstätten Gebührenbescheide.

 

Bei Fragen oder Anträgen erreichen Sie die Verwaltung unter folgender Adresse:

Kirchenkreisverwaltung Außenstelle Güstrow

Domstraße 16

18273 Güstrow

Telefon: 03843 / 465 6131

Mail:

 

Für ungeboren verstorbene Kinder (sog. Sternenkinder) haben wir auf dem Pinnower Friedhof eine Grabstelle mit Gedenkstein eingerichtet. Die Pflege der Grabstelle trägt der Friedhof.